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Manche Darlehensformen sind an die Grundschuld gekoppelt, die der Kreditnehmer zusammen mit der Kreditsumme aufnimmt. In der juristischen Sprache wird die Grundschuld als ein dingliches Recht bezeichnet, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern, die dem Gläubiger dann zusteht, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Es gibt jedoch zwei Formen der Grundschuld. Bei der ersten wird sie in das Grundbuch eingetragen, wobei die Übertragung der Grundschuld auf den Gläubiger im Grundbuch vorgenommen wird. Die zweite Form heißt Briefgrundschuld und unterscheidet sich insofern, als mit dem Eintrag der Grundschuld in das Grundbuch auch ein Brief angefertigt wird.
Dieser wird dann vom Notar im Beisein des Kreditnehmers unterzeichnet. Sollte es dann zum Verlust der Grundschuld kommen, weil der Kreditnehmer die Kreditsumme nicht zurückzahlen kann, wird der Grundschuldbrief direkt an den Gläubiger übergeben, womit er auch zum Eigentümer der Grundschuld wird. Diese Form ist viel bequemer und vor allem schneller.
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