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Eine Firma oder eine Person, die Kapital in einen anderen Betrieb investiert und diesen damit wirtschaften lässt, nennt man eine “stille Gesellschaft” oder einen “stillen Gesellschafter”. Diese sind sowohl am Gewinn als auch am Verlust des Unternehmens, welchem sie einen Geldanteil zur Verfügung gestellt haben, beteiligt. Bei Fehlen von Vereinbarungen über die Gewinn- beziehungweise Verlustbeteiligungen muss diese anschliessend von einem Richter entschieden werden. Jedes Unternehmen mit solch einer Beteiligung hat eigene Strukturen, Ziele, eine eigene Rechtsform u.s.
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