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Die Kündigung von Versicherungen muss schriftlich erfolgen, am besten in Form von Einschreiben. Sie muss fristgerecht eingehen. Im Internet findet man Musterbriefe für Versicherungskündigungen. KFZ-Versicherungen sind zum 30.11. zu kündigen, ansonsten verlängert sie sich automatisch um ein Jahr. Hausrat-, Haftplicht-, Unfall-, und Wohngebäudeversicherungen sind zumeist langfristig abgeschlossen.
Die Möglichkeit der Kündigung solcher Mehrjahresverträge ist vom Ort und Zeitpunkt der Vertragsabschlusses abhängig.
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