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Die Krankenversicherungspflichtgrenze bestimmt darüber, ob in der Krankenversicherung Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit besteht. Die Versicherungspflichtgrenze entspricht 75 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist dynamisiert und paßt sich dadurch jährlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung an. Näheres siehe "Jahresarbeitsentgeltgrenze".
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