Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, bestimmt das jährliche Höchsteinkommen, bis zu dem Arbeitnehmer verpflichtet sind, sich bei gesetzlichen Krankenkassen zu versichern. Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr durch die Bundesregierung, die Bruttolohnentwicklung berücksichtigend, neu festgelegt. Liegt das Jahresbruttoeinkommen einer Person über dieser Grenze, so steht es ihr frei, sich bei einer gesetzlichen oder bei einer Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/privaten-krankenkasse.php">privaten Krankenkasse zu versichern. Prüfen Sie, ob Ihr Bruttojahresgehalt die derzeitige Versicherungspflichtgrenze übersteigt und finden Sie die, für Sie persönlich am besten geeignete Krankenkasse durch einen kostenfreien, unkomplizierten Versicherungsvergleich im Internet. Auch falls Ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, haben Sie die Auswahl zwischen 253 gesetzlichen Kassen und können bei den privaten eine Zusatzversicherung abschliessen.

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