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Ein Versicherungsschaden liegt vor, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen einer bestimmten Ursache und einem Schaden vorliegt. Das heißt soviel, dass es ohne Einwirkung der tatsächlichen Ursache nicht zu dem Schaden gekommen wäre. So kann liegt bei einem Autounfall ein Versicherungsschaden vor, wenn der Unfallverursacher den Geschädigten aufgrund des Unfalls sein Fahrzeug beschädigt hat. Der Schaden wird dann von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.
Es wird immer geprüft, wer für einen Schaden verantwortlich ist und ob die zuständige Versicherung des Betroffenen für den Schadensfall eine Schadensumme bezahlen muss.
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