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Neuversicherte Arbeitnehmer werden seit Januar 2005 durch die Datenstelle der Rentenversicherung einem Rentenversicherungträger zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der jeweiligen Versicherungsnummer der Rentenversicherungsanstalt in einem Ausgleichsverfahren und wird auf alle Rentenversicherungsträger gleichmäßig verteilt. Welcher Rentenversicherungsträger für Sie Versicherte zuständig ist, wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Für länger versicherte Arbeitnehmer ändert sich kaum etwas.
Der bestehende Rentenversicherungsträger bleibt weiterhin zuständig.
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