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Bei Kündigung oder Beitragsfreisetzung haben Kunden grundsätzlich Anspruch auf eine Nachzahlung der Versicherer. Trotzdem kam es sehr häufig vor, dass die Betreffenden gar kein oder nur ganz wenig Geld wiederbekommen haben. Da es in Deutschland unzählige Versicherungsunternehmen mit jeweils unterschiedlichen Bedingungen gibt, greifen ferbindliche Versicherungsurteile nicht in allen Fällen. Daher ist es ratsam genau zu überlegen, wo man sich versichert und auch das Kleingedruckte zu lesen.
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