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Die private Altersvorsorge erfährt gerade Konjunktur, was auch nicht verwunderlich ist, wenn man bedenkt, wie schlecht es um die gesetzliche Rente steht. Eine solche private Altersvorsorge stellt auch die Riester-Rente dar, die sich von anderen privaten Rentenversicherungen dadurch unterscheidet, dass sie vom Staat gefördert wird. Die Förderung bezieht sich vor allem auf Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Allerdings fließen die Zulagen in den Vertrag und nicht in die Kassen der Anbieter, die darüber hinaus garantieren müssen, dass die Summen zum Auszahlungsbeginn garantiert sind.
Wer dazu berechtigt ist, die Riesterrente in Anspruch nehmen zu dürfen, das sind Wehr- und Zivildienstleistende, dann rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige, ferner Bezieher von Arbeitslosengeld und Krankengeld und schließlich auch Kindererziehende. Ausgeschlossen sind hingegen freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte. Es interessiert manche brennend, wie die Riesterrente im Vergleich mit anderen Rentenversicherungsprodukten abschneidet, weshalb sie sich an bestimmte Institute wenden, die sich für den Verbraucherschutz einsetzen. Auf diese Weise erfährt man die wirkliche Leistungsstärke der Riesterrente.
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