Vertragsrecht Baufinanzierung

Das Vertragsrecht stützt sich auf die Gültigkeit der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Diese listet in drei Teilen die Schwerpunkte eines soliden Bauvertrages auf. Punkt A beinhaltet besonders Vergabebedingungen; Punkt B die Vertragsbedingungen und Punkt C die technischen Vorschriften. Als Gegenstück ist der BGB-Vertrag, auch Werkvertrag anzusehen. Im § 631 BGB wird die Herstellung der versprochenen Bauleistung und deren Vergütung gesichert. Damit steht das Geben der Leistung mit dem Bezahlen der gleichen im Einklang.



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Umgangssprachlich ist häufig vom Bauvertrag die Rede.

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