Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

Beiträge im Rahmen der Rentenversicherung zahlen nur Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig sind. Dazu gehören vor allem Arbeitnehmer, die keiner geringfügigen Tätigkeit nachgehen. Diejenigen, die jedoch einer solchen Tätigkeit nachgehen, die sind von der Rentenversicherung befreit. Meistens handelt es sich um 400-Euro-Jobs oder um Minijobs, wie sie oft genannt werden. Das heißt, dass der Arbeitnehmer das Bruttoeinkommen steuerfrei in seine Tasche stecken kann. In die Rentenversicherung fließt nur ein Pauschalbeitrag, den der Arbeitgeber zu leisten hat.


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Allerdings ist dieser Betrag sehr klein, sodass für die spätere gesetzliche Rente nicht sonderlich viel gemacht wird. Verständlich ist es daher, dass das so manchen Arbeitnehmern zu wenig ist. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf die Rentenfreiheit zu verzichten. Das ist schließlich beim Arbeitgeber zu melden. Die Gesamtsumme der Rentenbeiträge beträgt 19,%, und zwar dann, wenn man den pauschalen Arbeitgeberbetrag mit dem Aufstockungsbetrag addiert, den der Arbeitnehmer zu entrichten hat.

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