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Geschätzt wird die private Krankenversicherung aufgrund der Vorteile, die sie verspricht. Denn die Leistungen sind in der Tat vielfältiger als im Fall der gesetzlichen Krankenversicherung, welche im wahren Sinne des Wortes lediglich die Grundversorgung garantiert. Zum anderen dürfen sich Privatversicherte über diverse Privilegien freuen, von denen gesetzlich Versicherte nur träumen können. Doch der Wechsel in die private Krankenversicherung erfordert einiges von den Sozialversicherungspflichtigen, zu denen alle Arbeitnehmer gehören, die nicht einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen.
Es gibt jedoch Arbeitnehmer, die den Sprung schaffen, und zwar deswegen, weil sie ein Bruttojahreseinkommen erwirtschaften, welches über 45.900 Euro liegt. Durch einen Antrag kann man sich für immer von der Sozialversicherungspflicht loslösen. Wird der Antrag gestellt, dann kann der Rückwechsel nur dann erfolgen, wenn das Bruttojahreseinkommen wieder unter Pflichtversicherungsgrenze fällt. Das muss freilich nachgewiesen werden, sodass daraus hervorgeht, dass der Versicherte mindestens ein Jahr weniger als 3.900 Euro verdient hat.
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