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Die Voraussetzung, um bei Erwerbsunfähigkeit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen, ist eine mindestens fünfjährige Pflichtmitgliedschaft. Die Erwerbsunfähigkeitsrente richtet sich nach dem Grad der Erwerbsunfähig, fällt sehr gering aus und kann jederzeit durch den Verweis auf eine andere Tätigkeit entzogen werden. Daher ist es ratsam, rechtzeitig selbst vorzusorgen. Vergleichen Sie die Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mehrerer Versicherungsanbieter kostenfrei und unabhängig im Internet, um sich den umfassendsten Versichertenschutz zu günstigen Tarifen zu sichern!
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