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Der BGH hat kürzlich per Gesetz entschieden, dass Banken beim Berechnen von Vorfälligkeitsentschädigungen nicht mit PEX-Renditen rechnen dürfen. Der BGH hat deshalb per Gesetz entschieden, dass Banken bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen nicht mit PEX-Renditen rechnen dürfen. Der Grund ist der, dass durch diese nicht die realen Umsätze von Pfandbriefen an der Börse widergespiegelt werden. Der BGH verweist per Gesetz bei der Vorfälligkeitsentschädigung ausdrücklich auf die Verwendung von Renditen aus der Kapitalmarktstatistik der Europäischen Zentralbank hin.
In Frankreich und Belgien ist augrund der gesetzlichen Begrenzung die Vorfälligkeitsentschädigung geringer als in Deutschland. Über die Modalitäten der Vorfälligkeitsentschädigung kann man sich darüber hinaus im Internet informieren, wo es zahlreiche Portale gibt, die sich mit dem Finanz- bzw. Kreditwesen beschäftigen. Sie bieten wertvolle Informationen, die bei der Vorbereitung auf ein Kreditgeschäft berücksichtigt werden können.
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