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Um sich ein Eigenheim bauen zu können, muss man in der Regel ein Darlehen aufnehmen. Doch in Bezug darauf hat man als Kreditnehmer die Qual der Wahl. Eine gebräuchliche Darlehensform ist jedoch das Hypothekendarlehen, das insbesondere Hypothekenbanken vergeben. Unter der Hypothek versteht man das dingliche Recht, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Dies steht dem Kreditgeber dann zu, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, den Kredit abzubezahlen. Deswegen ist der Kreditnehmer auf den Hypothekenzinssatz bedacht, den das jeweilige Bankinstitut als Angebot festsetzt.
Dadurch gehen nämlich die Zinsen hervor, die man als Kreditnehmer für diese Dienstleistung zu zahlen hat. Wenn man aber während der Rückzahlungszeit auf ein besseres Angebot stößt, hat man die Möglichkeit, den laufenden Vertrag zu kündigen und eine Umschuldung vorzunehmen. Weil aber das Bankinstitut, mit der man das Geschäftsverhältnis beendet, dadurch Verluste erleidet, muss man dann eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Berechnet wird sie, indem man einen Vorfälligkeitszinssatz auf die restliche Tilgungssumme berechnet.
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