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Der BMF ist der Meinung, dass im Rahmen der als Vorkosten gemäß § 10 e Abs. 6 EstG abzugsfähigen Schuldzinsen genauso wie die Geldbeschaffungskosten zu behandeln sind. Seit 1999 bzw. 2001 ist es nicht mehr möglich, Vorkosten und Ökokosten geltend zu machen. Die Absenkung der mit der Emission verbundenen Vorkosten stellt beim Profit Sharing die Vorraussetzung für eine Gewinnbeteiligung dar. Wenn bei der Konzeption von Schiffsbeteiligungen hohe und möglichst sichere Ausschüttungen im Vordergrund stehen, haben niedrige Vorkosten zur Renditesteigerung eine noch größere Bedeutung als bisher.
Am besten ist es aber, sich in Bezug darauf im Internet zu recherchieren. Eine gute Methode ist es, in Foren nachzufragen, in denen über Themen aus dem Finanz- bzw. Kreditwesen diskutiert wird. Auf die Fragen, die man hat und stellt, wird sicherlich jemand eine Antwort haben, schließlich nehmen an den Diskussionen auch Menschen teil, die bestimmte Erfahrungen gesammelt haben und aus diesem Schatz schöpfen.
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