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Für das Alter vorsorgen kann im Prinzip jeder, doch fehlen oft die Anreize. Diese schafft aber die Rürup-Rente, welche für Subventionen und steuerliche Abzüge bekannt ist. Das heißt somit, dass der Sparer, der monatlich in einen Fonds einzahlt, nicht alleine gelassen wird. Das Gute dabei ist, dass diese Form der Altersvorsorge kapitalgedeckt ist und sich in diesem Punkt von der gesetzlichen Rente deutlich unterscheidet. Die Auszahlungen sind aber erst dann möglich, wenn der Sparer seinen 60.
Geburtstag feiert, wobei der angesparte völlig verfällt, wenn er vor oder nach diesem Zeitpunkt stirbt. Ebenfalls zu den Nachteilen der Rürurp-Rente gehört, dass sie keine Kündigung vorsieht. Mit dem Abschluss des Vertrages bleibt der Sparer an sie gebunden und kann nicht aussteigen. Möglich ist jedoch eine Beitragsfreistellung für einen bestimmten Zeitraum. Wer dieses Modell entwickelt hat, das ist kein anderer als Bert Rürup, der zum Expertengremium der Wirtschaftsweisen gehört und darüber hinaus als Professor für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Darmstadt tätig ist.
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