Volltextsuche:
Die Kosten für die Vorsorge können, bis zu gewissen Höchstbeträgen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Nach der neuen Regelung von 2005 gibt es drei Gruppen mit jeweils eigenständigen Höchstbeträgen. Dazu gehören Altersvorsorgeaufwendungen, andere Vorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel Pflegeaufwendungen und Beiträge zur Riester-Rente. Die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen hängt von den Einkünften, den Pauschalbeiträgen, den Höchstbeiträgen und weiteren Faktoren ab und ist äusserst komplex.
Deshalb bietet es sich an, die Höhe Ihrer absetzbaren Aufwendungen problems, schnell und präzise, mit Hilfe eines Internetrechners, ausrechnen zu lassen.
Der aktuelle Rentenwert... mehr
Laut einem aktuellen Gerichtsurteil wird die... mehr
Die Beiträge zur gesetzlichen mehr
Nach dem Gesetz besteht die Versicherungspflicht... mehr
Landläufige Bezeichnung für eine finanzielle Versorgungsleistung... mehr