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Steuerpflichtige müssen eine gewisse Pauschale, die sich nach dem Arbeitslohn bemisst für ihre Zukunftsvorsorge einzahlen. Für Beamte gelten andere Regelungen, da sie nicht versicherungspflichtig. Die Vorsorgepauschale für Beamte beträgt derzeit 20% des Arbeitslohns. Bei der Berechnung der Jahressteuer werden aber auch in diesem Fall Aufwendungen, welche die Vorsorgepauschale übersteigen, angerechnet.
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