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Wenn man ohnehin für das Alter vorsorgen will, warum sollte man dann keine Riesterrente abschließen. Denn diese Form der privaten Altersvorsorge ist staatlich subventioniert und ist an bestimmte Steuervorteile geknüpft. Wer dieses Programm ausgearbeitet hat, ist kein anderer als Walter Riester, der gleichzeitig als Namensgeber diente. Eingeführt wurde dieses Modell im Jahr 2001, als nämlich das Nettorentenniveau von 70 % auf 67 % gesunken war. Geregelt wurde es schließlich in dem Altersvermögensgesetz, das auch unter der Abkürzung AVmG bekannt ist.
Die Regelung bezieht sich darauf, dass die Zulagen des Staates auf das sogenannte Riestersparkonto gehen, wobei der Anbieter der Riesterrente, ein Versicherungsunternehmen also, nicht von diesem Geld Gebrauch machen darf. Das darf er nur von dem Geld, das in Form von monatlichen Beiträgen fließt. Das Konto, auf dem die Zulagen landen, ist völlig pfändungsfrei, was einen riesigen Vorteil darstellt. Kommt der Versicherungsnehmer in Not, indem er sich verschuldet, kann er immer noch sicher sein, dass ihm die Zulagen garantiert bleiben.
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