Wechsel der Krankenkasse

Der Wechsel der Krankenkasse ist im Grunde genommen problemlos, sofern es sich um den gleichen Zweig handelt. Als Arbeitnehmer ist man zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet und kann lediglich von einer gesetzlichen Krankenkasse zur anderen wechseln, die den gleichen Status hat. Zu berücksichtigen ist dabei die Kündigungsfrist, welche bei zwei Monaten liegt. Die Kündigung ist also mindestens zwei Monate vorher einzureichen, wobei aus ihr auch der Namen des neuen Versicherungsträgers hervorgehen muss. Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenkasse geht jedoch viel schwieriger vonstatten, weil dafür bestimmte Bedingungen zu erfüllen sind.


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Generell kann das getan werden, wenn man den Status eines Selbständigen, eines Freiberuflers, eines Beamten oder eben eines Großverdieners hat. Als Großverdiener, der im Jahre mehr als 45.900 Euro brutto erwirtschaftet, kann man durch aus in die private Krankenversicherung wechseln, was auch lukrativ sein kann, wenn man beispielsweise jung ist und keine gesundheitlichen Schäden aufweist.

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