Wechsel in die Private Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist zwar Pflicht, aber nicht immer erwünscht. Alle Arbeitnehmer, sofern sie nicht einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen, müssen Sozialbeiträge leisten und müssen auch gesetzlich krankenversichert bleiben. So manche haben den Wunsch, in die private Krankenversicherung zu wechseln, doch das geht nicht ohne Weiteres. Eine sehr wichtige Bedingung, die zu erfüllen ist, wenn man sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien möchte, ist es, im Jahr brutto mehr zu verdienen als 45.900 Euro.


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Dieser Betrag stellt nämlich die Pflichtversicherungsgrenze dar. Verdient ein Arbeitnehmer so viel, dann muss er nur eine Kündigung beim alten Versicherungsträger einreichen und die Kündigungsfrist beachten. Diese liegt bei zwei Monaten. Durch einen Antrag kann schließlich die völlige Loslösung von der Sozialversicherungspflicht vollzogen werden, die jedoch den Nachteil mit sich bringt, dass nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden darf. Deswegen sollte diese Angelegenheit sehr gut überlegt werden.

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