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In die private Krankenversicherung möchte so einige wechseln, können es aber nicht, weil sie nicht den entsprechenden Status aufweisen. Als Arbeitnehmer kann man nicht ohne Weiteres den Wechsel vollziehen, weil dafür ein höheres Einkommen nötig ist. Die Pflichtversicherungsgrenze liegt hier bei 45.900 im Jahr, und zwar brutto. Wird sie überschritten, dann kann sich der Arbeitnehmer dazu entschließen, eine private Krankenkasse als Versicherungsträger zu wählen. Rückgängig kann der Schritt nicht so leicht gemacht werden, weil der Gesetzgeber vermeiden möchte, dass die niedrigen Beitragssätze der privaten Krankenversicherung, die für junge Menschen gelten, nicht ausgenutzt werden.
Wer tatsächlich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, der muss beweisen, dass sein Einkommen wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze gerutscht ist. Dafür ist zu belegen, dass das Einkommen mindestens ein Jahr lang unter dem Betrag von 3.900 Euro lag. Da in solchen Fällen die gesetzliche Krankenversicherung günstiger ist, entscheiden sich viele für den Rückwechsel.
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