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Eine private Krankenkasse unterscheidet sich in sofern von einer gesetzlichen Krankenkasse, als sie sich einer anderen Kundenklientel widmet. Zu den Kunden zählen Menschen, die sich von der Sozialversicherungspflicht befreit haben und die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern. Dazu zählen vor allem Selbständige, Freiberufler und Beamte. Arbeitnehmer können sich in der Regel nicht von der Sozialversicherung lösen, es sei denn sie weisen ein Jahreseinkommen von mindestens 45.900 Euro auf. Wer ein solche Bruttoeinkommen aufweist, der kann den Wechsel in die private Krankenversicherung problemlos vollziehen.
sBei Wechsel ist jedoch eine zweimonatige Kündigungsfrist zu beachten, die der gesetzlichen Krankenkasse, also dem früheren Versicherungsträger vorzulegen ist. Bleibt es bei einem hohen Gehalt, dann kann der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht vollzogen werden, weshalb man sich die Angelegenheit sehr gut überlegen muss. Doch im Grunde profitieren gerade junge Leute von der privaten Krankenversicherung, weil für sie die Beitragssätze niedrig ausfallen.
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