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Finanzierungsformen gibt es mittlerweile sehr viele, und alle unterscheiden sie sich durch bestimmte Merkmale. Es gibt das Hypothekendarlehen, das Annuitätsdarlehen, das patriarchische Darlehen und eben – die Wechselfinanzierung! Darunter versteht man ein Geschäft, das in einem Dreieck abläuft. Wenn zum Beispiel ein Geschäft zwischen einem Verkäufer A und einem Käufer B abläuft, und B den Betrag nicht zahlen kann, dann kann er auch einen Wechsel vornehmen. Das bedeutet konkret, dass er bei einem anderen Geschäft, das zwischen A und C abläuft, wobei A der Käufer ist, die Kosten für A übernimmt.
Sollte das die Summe von B nicht völlig abdecken, dann muss er bei einem anderen Geschäft, das A als Käufer tätigt noch mal ran. Solche Wechselfinanzierungen finden häufig zwischen Privatpersonen statt, wo es sich meistens um Verwandte, Freunde oder Bekannte handelt. Findet es jedoch zwischen Wirtschaftssubjekten statt, von denen mindestens eins auf gewerblicher Basis wirtschaftet, dann muss sicherlich ein Bürge genannt werden. Auf jeden Fall muss eine bestimmte Sicherheit geleistet werden. Denn diese ist im Finanzbetrieb das A und O.
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