Wechselprolongation

Als Wechselprolongation wird das Hinausschieben der Fälligkeit der Zahlung durch den Schuldner an den Gläubiger bezeichnet. Die Wechselprolongation wird durch Ausstellung und Akzeptierung eines neuen Wechsels (Prolongationswechsel) hervorgerufen. Beim Wechsel der Prolongation akzeptiert der Hauptschuldner einen neuen Wechsel mit späterem Verfallzeitpunkt. Beim Wechsel der Prolongation wird der Erstwechsel durch den Gläubiger zurückzugeben. Wie die Vor- und Nachteile der Wechselprolongation aussehen, das findet man heraus, wenn man im Internet Recherchen anstellt. Dort haben sich nämlich mittlerweile sehr viele Portale etabliert, die in dieser Hinsicht weiterhelfen.


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Sie sammeln alle Daten, die im Bereich des Finanz- bzw. Kreditwesens eine große Rolle spielen. Folglich erfährt man auch, was bei einer Wechselprolongation unbedingt zu beachten ist. Eine andere Alternative sind Foren, in denen Fragen gestellt werden können, die sich auf das Kreditwesen beschäftigen. Es werden sich immer Teilnehmer finden lassen, die darauf eine Antwort haben.

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