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Die Institution der Krankenkasse versteht sich als Träger der Krankenversicherung und garantiert somit die medizinische Grundversorgung. Gewisse Kosten werden von den Krankenkassen übernommen, was jedoch immer von dem Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkassen abhängt. Manche Leistungen gehören jedoch nicht dazu, was der Versicherungsnehmer nicht immer wissen kann. Zum anderen gibt es rechtliche Vorgaben, die von beiden Seiten beachtet werden müssen. Wenn nun ein Versicherungsnehmer bei seinem Versicherungsträger einen Leistungsantrag stellt, dann wird dieser geprüft. Dabei kann es zu einer Zustimmung oder Ablehnung kommen, was schließlich aus dem Bescheid hervorgeht, den der Antragsteller erhält.
Ist dieser beispielsweise mit der Ablehnung nicht einverstanden, dann kann er Widerspruch einlegen. Dabei muss er die Frist von einem Monat beachten, sofern der Beschein eine Rechtsmittelbelehrung enthält. Fehlt eine solche, dann hat der Antragsteller ein Jahr nach Eintreffen des Bescheids Zeit, um seinen Widerspruch zu formulieren. Daraufhin wird die Angelegenheit nochmals geprüft, und es kommt wieder zu einer Entscheidung, ob der Antrag abgelehnt wird oder nicht.
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