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Seit der Rentenreform zum 01.01.2001 gibt es keine Rente bei Berufsunfähigkeit. Die Vorsorge für den Fall der längerfristigen gesundheitsbedingten Verhinderung an der Ausübung des erlernten Berufes ist vollkommen den Bürgern überlassen. Daher empfiehlt es sich, möglichst rechtzeitig die Vorsorge zu übernehmen. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann mit dem Versicherer eine Rente für den Versicherungsfall in der gewünschten Höhe vereinbart werden, durch welche auch bei Berufsunfähigkeit der gewohnte wirtschaftliche Standard beibehalten werden kann.
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