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Der Begriff steht für Kronen, Brücken und Prothesen.. Dagegen gelten Füllungen und Gussfüllungen als zahnerhaltende Maßnahmen der konservierenden Zahnheilkunde. Desweiteren unterscheidet man noch zwischen herausnehmbaren und festsitzenden Zahnersatz. Zahnersatz wird nur noch teilweise von Krankenkassen übernommen. Oftmals lohnt sich hier eine Zusatzversicherung.
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