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Die Altersvorsorge auf eigene Faust ist anstrengend und ist auf staatliche Hilfe angewiesen. Das ist auch zu erwarten, wenn die gesetzliche Rente schon nicht so sicher ist, wie es noch vor Jahren hieß. Doch in dieser Hinsicht braucht sich keiner Sorgen zu machen, weil nämlich der Staat die Riesterrente, ein Förderprogramm also, im 2001 entwickelt und sie an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben hat. Die Riesterrente ist deswegen so erwähnenswert, weil sie an Zulagen des Staates gebunden ist.
Diese fließen gemeinsame mit den Sparbeiträgen des Sparers auf das sogenannte Riester-Sparkonto. Beantragt werden müssen die Zulagen bei einer Institution, die sich mit ZfA abkürzt, mit vollem Namen jedoch Zulagenstelle für Altersvermögen heißt. Ihren Hauptsitz hat die ZfA in Brandenburg an der Havel, kann aber auch im Internet ausfindig gemacht werden. Die Aufgaben der Zulagenstelle für Altersvermögen belaufen sich darauf, die Zulagen zu berechnen und sie auf das Sparkonto zu überweisen. Aufgepasst werden sollte insofern, als die Zulagen vier Jahre in Folge neu beantragt werden müssen.
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