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Dass die Riesterrente an Zulagen geknüpft ist, das macht dieses Modell auch im Ganzen aus. Daneben gibt es die Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen geltend zu machen, was ebenfalls positiv zu bewerben ist. In Bezug auf die Zulagen muss der Sparer die Zulagen beantragen, was bei der ZfA, der Zulagenstelle für Altersvermögen, zu tun ist. Der Antrag sollte auf postalischem Weg bei der zuständigen Zweigstelle gestellt werden. Daraufhin wird von der Zulagenstelle für Altersvermögen geprüft, ob der Antragsteller überhaupt zu den berechtigten Personen gehört, und rechnet, falls es der Fall ist, die Höhe der monatlichen Zulagen aus.
Diese fließen schließlich in einen Fonds, das heißt auf ein Sparkonto, wo auch die Beiträge des Sparers landen, die er jeden Monat leisten muss. Damit handelt es sich bei der Riesterrente um eine kapitalgedeckte und nicht um eine umlagenfinanzierte Rente. Die Zulagen müssen jedoch zurückgezahlt werden, wenn der Sparer noch vor Beginn der Rentenauszahlungen stirbt.
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