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Wer sich dazu entschlossen hat, die Altersvorsorge in die eigene Hand zu nehmen, sollte sich vielleicht mit der Riesterrente beschäftigen, die als staatliches Förderprogramm zu verstehen ist. Entwickelt wurde sie im Jahr 2001, als das Nettorentenniveau von 70 % auf 67 % reduziert wurde. Zu denjenigen, die berechtigt sind, die Riesterrente in Anspruch zu nehmen, gehören vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer als auch Selbständige, ferner Wehr- und Zivildienstleistende, dann geringfügig Beschäftigte, Bezieher von Arbeitlosen- und Krankengeld als auch Beamte. Ja, die Beamten können ebenfalls Zulagen beantragen, an welche die Riesterrente gebunden ist und die sie auch ausmachen.
Zu beantragen sind die Zulagen bei der ZfA, wie die Zulagenstelle für Altersvermögen abgekürzt wird. Ihren Hauptsitz hat die Zulagenstelle in Brandenburg an der Havel, doch wer in Hessen seinen Wohnsitz hat, kann sich an die entsprechende Zweigstelle wenden. Der Antrag ist auch dort einzureichen, wobei der Antragsteller eine Zulagennummer erhält, die den Verwaltungsakt für die ZfA vereinfacht.
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