Zusatzversicherung für GKV-Versicherte

Eine Zusatzversicherung bzw. Krankheitskostenteilversicherung kann von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden, d.h. von Pflichtversicherten und von freiwillig Versicherten. Eine Zusatzversicherung bietet bspw. Leistungen für Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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php">ambulante oder stationäre Behandlung, für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kurkosten oder für ein Krankenhaustagegeld. Manche Tarife, vor allem im Zahnbereich, können meist nur als "unselbständige Tarife" abgeschlossen werden, d.h. eine Versicherung ist nur in Kombination mit einem weiteren Tarif möglich. Zusatztarife für ambulante Versorgung sind nur für freiwillig in der GKV Versicherte empfehlenswert, da - entgegen dem sonst in der GKV üblichen Sachleistungsprinzip (Leistungen gegen Krankenschein) - eine Rechnungsausstellung an den Versicherten Leistungsgrundlage ist. Eine ambulante Zusatzversicherung kann dann die Restkosten, die nach Erstattung der GKV übrig bleiben, übernehmen. Da diese Verfahren für die gesetzlichen Krankenversicherungen mit Mehraufwand verbunden sind, werden sie nur angewendet wenn es sich um ein freiwillig versichertes Mitglied handelt. Weil diese Verfahren sehr restriktiv gehandhabt werden, hat die Bedeutung der ambulanten Zusatzversicherung abgenommen. In Ergänzung zur Gesundheitsreform gibt es die sogenannten Ergänzungstarife, die ebenfalls Leistungen für ambulante Teilbereiche vorsehen (Brillen, Heil- und Hilfsmittel, etc.). Da diese Tarife grundsätzlich nur Zuzahlungen der Versicherten bzw. in der GKV nicht versicherte (Wahl-) Leistungen ausgleichen, ist ein Abweichen vom Sachleistungsprinzip für eine Erstattungsmöglichkeit nicht notwendig. Ergänzungstarife können deshalb von allen Mitgliedern der GKV abgeschlossen werden.

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