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Es ist im Grunde genommen mehr als bekannt, wie das Verfahren bei einer gesetzlichen Krankenkassen funktioniert. Diese zählt zu den fünf Pflichtversicherungen innerhalb der Sozialversicherung und dient dazu, allen Menschen, die eine nicht geringfügige Tätigkeit ausüben, eine Grundversorgung zu gewährleisten. Damit legt die gesetzliche Krankenversicherung zum Teil die Basis für den Sozialstaat, als welchen sich die Bundesrepublik Deutschland versteht. Die gesetzliche Krankenversicherung hat immer einen Versicherungsträger, die gegen ein Beitragsgeld, welches monatlich anfällt, Leistungen garantieren.
Allerdings ist zu beobachten, dass die Krankenkassen immer stärker die Leistungen zurückschrauben. Die Grundversorgung fällt somit immer dünner aus, doch können diverse Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um die Grundversorgung zu ergänzen. Die Zusatzversicherungen werden als private Versicherungen verstanden, welche von jeder gesetzlichen als auch privaten Krankenkasse angeboten, jedoch nur auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Wer also der Meinung ist, dass er keine Zusatzversicherung braucht, dann kann er auf den Abschluss auch verzichten.
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