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Bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung für Arbeitnehmer des öffentlichen und kirchlichen Diensts. Die Arbeitgeber versichern dabei ihre Arbeitnehmer in dieser Zusatzversorgung. Der Arbeitgeber muss dafür zuerst die Mitgliedschaft erwerben. Eine Mitgliedschaft schließt einen Gruppenversicherungsvertrag für alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ein. Zu den Leistungen gehören eine Alters- beziehungsweise Erwerbsminderungsrente sowie Leistungen für Hinterbliebene.
Am 1. Juli 2005 hat sich... mehr
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