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Die Arbeitgeber beteiligen sich an den Sozialversicherungsbeiträgen ihrer Arbeitnehmern, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Beteiligung erfolgt zur Hälfte, die nominal gesehen jedoch vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abhängt. Zuschüsse in Bezug auf die Krankenversicherung fallen aber auch dann an, wenn der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechselt. Freilich kann das nicht jeder tun, weil die Bestimmung gilt, dass der Arbeitnehmer im Jahr mindestens 45.900 Euro brutto verdienen muss. Diejenigen, die jedoch zu den Großverdienern gehören, dürfen sich über einen Zuschuss des Arbeitgebers freuen, der die Hälfte der Beiträge ausmacht.
In dieser Hinsicht gibt es eine Beschränkung, sodass der Zuschuss beim Höchstsatz seine Maximalsumme erreicht. In Deutschland sieht es so aus, dass fast in allen Bundesländern der maximale Zuschussbetrag bei 304,11 Euro liegt. Nur Sachsen stellt in dieser Hinsicht eine Ausnahme dar, wo der maximale Zuschussbeitrag niedriger ist und bei 280,88 Euro liegt.
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