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Über Zuschüsse freut sich jeder, egal, wie hoch sie sind. Wenn sie dann auch noch die Hälfte der eigenen Kosten abdecken, dann ist die Freude besonders groß. Das trifft aber auf die Beiträge zu, die im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten sind. Hierbei beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten und übernimmt die Hälfte. Das gilt auch für die private Krakenversicherung, in die ein Arbeitnehmer wechseln kann. Allerdings muss er die Bedingung erfüllen, im Jahr mehr als 45.
900 Euro zu verdienen. Wenn dann der Wechsel zu einer privaten Krankenkasse vollzogen wird, dann einigen sich Versicherungsträger als auch Versicherungsnehmer auf eine monatlichen Beitrag. Die Zuschüsse des Arbeitgebers decken die Hälfte davon ab, sofern der Höchstsatz nicht überschritten wird. In Deutschland gibt es die Regelung, dass in allen Bundesländern außer in Sachsen die maximale Beitragssumme bei 304,11 Euro liegt. In Sachsen liegt die maximale Beitragssumme hingegen bei 280,88 Euro.
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